Wichtige Information zu
Mindestarbeitsbedingungen bei einer Tätigkeiten in Deutschland. Bitte beachten!

Ihr Recht auf Mindestlohn und weitere Leistungen

Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder einen für Ihre Berufsgruppe gelten tariflichen Mindestlohn zuzüglich tariflich vereinbarter Zuschläge (im Bauhauptgewerbe beispielsweise Nachtarbeit, Sonn-/Feiertagsarbeit, Arbeiten in großer Höhe oder mit Schutzkleidung)

MINDESTLOHN

Sie haben während der Dauer Ihrer Tätigkeit in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit (07/2025) EUR 12,41 (brutto) für jede geleistete Arbeitsstunde.

In bestimmten Branchen (derzeit z.B. Dachdecker, Elektrohandwerk, Gerüstbauer, Maler) gelten höhere Mindestlöhne!

KEIN LOHNABZUG

Ihr Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Kosten, die infolge der Entsendung entstanden sind (z.B. Reiskosten oder Unterbringungskosten) von Ihrem Lohn abzuziehen.

WEITERE LEISTUNGEN

Des Weiteren haben Sie Anspruch auf bestimmte zwingende Zuschläge und sonstige Leistungen.

Im Baugewerbe gelten z.B. folgende Zuschläge zwingend:

  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Nachtarbeit
  • Arbeit in großer Höhe
  • Arbeit mit spezieller Schutzkleidung
  • Arbeit unter erschwerten Umständen (Wasser, Druckluft, Hitze, Schmutz usw.)

Auch in anderen Branchen sind solche Zuschläge und Leistungen zwingend.

URLAUBS-
ANSPRUCH

Zudem haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld nach dem für die Tätigkeit in Deutschland geltenden, allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bzw. bundesweit geltenden Rechtsverordnungen.

Weitere offizielle Informationen

BUNDESRAHMENTARIFVERTRAG BAUGEWERBE

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe ist abrufbar auf den Internetseiten der SOKA-Bau (www.soka-bau.de) oder auf den Internetseiten des Hauptzollamtes unter (Zoll online – Arbeitnehmer – Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen)

HAUPTZOLLAMT

Informationen zu den Mindestarbeitsbedingungen (Mindestlöhne, Urlaubsdauer, Sozialversicherung, sowie die Tarifverträge…)  finden Sie  auf der Website des Hauptzollamtes unter www.zoll.de in der Rubrik Zoll online – Arbeitnehmer.

Bitte informieren und melden Sie sich!

Bitte informieren Sie sich über Ihre Arbeitsbedingungen und machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend. Ihr Arbeitgeber hat uns versichert, dass er alle Arbeitsbedingungen erfüllt.

Bitte melden Sie sich bei dem Lupp-Bauleiter, wenn Ihnen Lohn oder Zuschläge / Zulagen nicht jeweils bis zum 15. des Folgemonats vollständig ausgezahlt wurden oder Ihnen Urlaub, Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld durch Ihren Arbeitgeber nicht gewährt werden. Bitte informieren Sie den Lupp-Bauleiter auch, wenn Sie in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht sind.

Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich gerne an unsere Zentralverwaltung Arbeitnehmerentsendegesetz

Telefonisch
Frau Gottwald: 06043 – 807 333
Frau Keil: 06043 – 807 334

oder an Ihre Projektleitung vor Ort auf Ihrer Baustelle!